Betriebs-, Brems- und Bruchschaden
Beschreibung:
Betriebs-, Brems- und BruchschadenAllgemeine Beschreibung
Der Einschluß von Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden wird von einigen Versicherern meist in Verbindung mit einer erweiterten Vollkaskoversicherung angeboten. Hier ein paar Beispiele:
Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug. Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden.
Betriebsschäden: sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z. B. Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung.
Die Motorhaube ist nicht richtig verschlossen. Während der Fahrt öffnet sie sich und es entsteht ein erheblicher Schaden am Fahrzeug.
Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen brechen. Ein PKW fährt durch ein tiefes Schlagloch. Hierbei entsteht ein Bruch an einem Achsträger (Achse).
ALSO: In der Fahrzeugvollversicherung sind Betriebs-, Brems- und Bruchschaden nicht automatisch enthalten. In aller Regel müssen Sie auf teurere Premiumtarife ausweichen, wenn Sie diesen Einschluss wünschen. Da dann auch meistens weitere Leistungen eingeschlossen sind, lautet unsere Empfehlung trotz der höheren Prämie eindeutig: Einschluss von Erläuterung Betriebs-, Brems- und Bruchschaden.