Informationen zum Coronaschutzbrief der Würzburger

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus
  • Infektion mit dem Coronavirus

Sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.

Sonstige Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:

  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten
  • Zu den Rücktrittskosten zählt auch ein etwaiges Vermittlungsentgelt bis max. 100,-- EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,-- EUR je versicherter Person

Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz (Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Urlaubshälfte, maximal jedoch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen Corona oder Quarantänemaßnahmen

Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen oder Risikopersonen:

Als Risikoperson bezeichnen wir:


  • Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nur
    • wenn maximal sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal sieben Personen die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn maximal zwei Familien die Reise gemeinsam gebucht haben
    • wenn bei Produkten für Familien maximal zwei weitere minderjährige Kinder mitreisen.
  • Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben.


Selbstbehalt:

  • Es gilt kein Selbstbehalt vereinbart.

Abschlussfrist:

  • Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Buchen Sie die Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn? Dann müssen Sie den Versicherungsvertrag am Buchungs- oder Folgetag abschließen.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Nicht versicherte Reisen:

  • In der Reiseabbruch-Versicherung sind Reisen nicht versichert, die eine Schiffsreise beinhalten.

Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn für die gebuchte Reise eine Reiserücktrittsversicherung entweder als Einmalschutz oder im Rahmen einer Jahres-Reise-Karte bei der Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) besteht.


Die genauen Leistungen und zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.