Führerscheinumtausch bei Pkw- und Motorradführerscheinen

Derzeit gibt es ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte Papierführerscheine und ca. 28 Millionen, seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene, Scheckkartenführerscheine in Deutschland, die keine zeitliche Befristung enthalten.

Diese Führerscheine müssen nach der geltenden Rechtslage umgetauscht werden. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen,  fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Das Dokument wird auf Antrag für Pkw- und Motorradführerscheine verwaltungsmäßig umgetauscht, ohne Gesundheitsuntersuchung oder Führerscheinprüfung.

Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber

Spätester Umtauschtermin

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1 2022

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Spätester Umtauschtermin

1999 - 2001

19.1.2026

2002 - 2004

19.1.2027

2005 - 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 – 18.01.2013

19.1.2033

Was braucht man für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?

Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Was kostet der Umtausch?

25 Euro.

Wo und wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt,  riskiert ein Verwarnungsgeld von € 10,00 begeht aber keine Straftat.

Lkw- und Bus-Führerscheinen

Fahren ohne Verlängerung kann eine Straftat sein.