Pflichten Fahrrad

Um im Schadensfall eine problemlose Regulierung zu Gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte:

Vor dem Schadensfall:

  • Ausreichende Versicherungssumme in der Hausratversicherung
  • Fotografieren Sie Fahrrad und Rahmennummer
  • Fotografieren Sie die Kaufbelege
  • Schließen Sie das Fahrrad ab, nach Möglichkeit an einen festen Gegenstand, auch zuhause im Gemeinschaftskeller.
  • Lassen Sie das Fahrrad zu Hause nach 22 Uhr nicht draußen stehen

Nach dem Schadensfall:

  • Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an
  • Zeigen Sie uns den Diebstahl an
  • Lassen Sie sich 14 Tage nach dem Diebstahl vom örtlichen Fundbüro eine Bescheinigung ausstellen, dass das Fahrrad nicht aufgefunden wurde.
  • Senden Sie uns in Kopie per E-Mail zu:
    • Anzeigenerstattung Polizei
    • Fundbürobestätigung
    • Kaufbelege
    • Fotos Fahrrad
  • Nach ca. 4-6 Wochen erhalten Sie den Einstellungsbescheid. Diesen senden Sie uns ebenfalls zu.
  • Jetzt muss der Versicherer bzgl. der Regulierung entscheiden oder er kann noch die Polizeiakte zur Einsicht anfordern. Spätestens dann, muss er seine Regulierungsentscheidung treffen.