Pflichten Fahrrad
Um im Schadensfall eine problemlose Regulierung zu Gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte:
Vor dem Schadensfall:
- Ausreichende Versicherungssumme in der Hausratversicherung
- Fotografieren Sie Fahrrad und Rahmennummer
- Fotografieren Sie die Kaufbelege
- Schließen Sie das Fahrrad ab, nach Möglichkeit an einen festen Gegenstand, auch zuhause im Gemeinschaftskeller.
- Lassen Sie das Fahrrad zu Hause nach 22 Uhr nicht draußen stehen
Nach dem Schadensfall:
- Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an
- Zeigen Sie uns den Diebstahl an
- Lassen Sie sich 14 Tage nach dem Diebstahl vom örtlichen Fundbüro eine Bescheinigung ausstellen, dass das Fahrrad nicht aufgefunden wurde.
- Senden Sie uns in Kopie per E-Mail zu:
- Anzeigenerstattung Polizei
- Fundbürobestätigung
- Kaufbelege
- Fotos Fahrrad
- Nach ca. 4-6 Wochen erhalten Sie den Einstellungsbescheid. Diesen senden Sie uns ebenfalls zu.
- Jetzt muss der Versicherer bzgl. der Regulierung entscheiden oder er kann noch die Polizeiakte zur Einsicht anfordern. Spätestens dann, muss er seine Regulierungsentscheidung treffen.