Hinweise

  1. Notreparaturen, die dazu dienen weiteren Schaden zu verhindern, können Sie ohne Rücksprache mit uns oder dem Versicherer sofort beauftragen (Schadenminderungspflicht)
  2. Lassen Sie den Schaden durch den Handwerker fotografisch dokumentieren
  3. Für weitere Arbeiten fordern Sie einen Kostenvoranschlag an. Wir versuchen für Schäden unter 1.500 € eine sofortige Freigabe zu erwirken, was in aller Regel auch funktioniert.

 

Sturmschaden ab 18.02.2022

Versicherungsnehmer / Unser Kunde

 
 
 

 

Gehen Sie bitte immer davon aus, das Schadensfälle unverzüglich zu melden sind. Auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen versicherten Schadensfall handelt.

Generell gilt: Unser Büro gibt keine Leistungszusagen. Diese können grundsätzlich nur von dem Versicherer erstellt werden.

Unsere Aufgaben sind:

  • Sachgerechte Datenübermittlung
  • Kontrolle der Schadensregulierung
  • Führung des Schriftverkehres
  • Führung von Regulierungsgesprächen mit Gutachtern und Regulierern
  • Unterrichtung unseres Kunden über den jeweiligen Sachstand zu seinem Schaden

Folgende Punkte müssen beachtet, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird:

  • Die beschädigte Sache darf nicht weggeschmissen werden, ehe die Freigabe durch den Versicherer erfolgt ist.